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Via Internet: Umsatzsteuer- Identifikationsnummer
Seit August 2005 können Unternehmer bzw. steuerliche Berater für ihre Mandanten, die bei einem deutschen Finanzamt umsatzsteuerlich erfasst sind, beim Bundesamt für Finanzen online eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Der Service wird täglich in der Zeit von 04:30 Uhr bis 23:00 Uhr auf der Internetseite des Bundesamtes für Finanzen unter www.bzst.de/ust/useg/UST_IdNr_.html angeboten.
Hat der Antragsteller die notwendigen Eintragungen in einem OnlineFormular vorgenommen und es elektronisch an das Bundesamt abgesandt, werden die Angaben des Antragstellers mit dem vorliegenden Datenbestand der Unternehmerdatenbank des Bundesamtes verglichen und auf Übereinstimmung geprüft. Nach der Überprüfung erhält der berechtigte Antragsteller online einen Bescheid über die Bearbeitung seines Antrags. Der Bescheid mit der Bekanntgabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfolgt aus Sicherheitsgründen weiterhin auf dem Postweg. Die postalische Zustellung erfolgt innerhalb weniger Tage.
Die bisherige Möglichkeit, die Beantragung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer schriftlich oder telefonisch an das Bundesamt zu richten, bleibt weiterhin bestehen.