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BBKM Nr. 1 vom Seite 9

Der Zugang der Gebührenrechnung

Wie Sie den Zugang der „Berechnung” beim Mandanten rechtssicher nachweisen

von Hans-Günther Gilgan, Münster

Nach § 9 Abs. 1 StBGebV können Sie die Vergütung nur aufgrund einer Ihrem Mandanten mitgeteilten „Berechnung” verlangen. In der Praxis bereitet der Nachweis des Zugangs der Gebührenrechnung immer dann Probleme, wenn der Mandant bestreitet, von Ihnen Post bekommen zu haben. Geht die Sache zu Gericht, sind Sie in der Pflicht, den Zugangsnachweis zu führen. Nicht immer muss hierzu im Vorfeld des Rechtsstreits der Gerichtsvollzieher bemüht werden. Es geht auch anders.

Eine Blitzumfrage des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e. V. Anfang 2005 hat ergeben, dass in den Steuerberaterpraxen Honorarrückstände von zum Teil bis zu 5 Monatsumsätzen aufgelaufen sind. Das deutet darauf hin, dass ein großer Teil dieser Forderungen auf dem Rechtsweg realisiert werden muss mit der Folge, dass der Steuerberater alle anspruchsbegründenden Tatsachen für seinen Honoraranspruch darlegen und ggf. beweisen muss. Dazu ge­hört insbesondere auch der Zugang der (Gebühren-)„Berechnung” beim Mandanten. Die Anforderungen an den Zugangsnachweis werden von der Rechtsprechung streng gehandhabt, so dass hier Steuerberater vielfach beweisfällig bleiben und bereits verdientes Honorar verlieren.

I. Mitteilung der (Geb...