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Handelsvertreterrecht; | Ausgleichsanspruch des Eigenhändlers
Der Unternehmer, der sich auf einen wichtigen Grund zur Kündigung mit der Behauptung beruft, der Händler habe den Marktanteil unzureichend ausgeschöpft, kann den Nachweis für seine Behauptung nicht schon mit einem Vergleich des bundesdurchschnittlichen Marktanteils mit dem Marktanteil des Händlers führen, auch wenn letzterer erheblich niedriger liegt. Hat sich in der zurückliegenden Vertragszeit gezeigt, daß nur ein bestimmter Prozentsatz der Käufer Mehrfachkäufer und damit Stammkunden sind, ist dieser Prozentsatz der Umsatzprognose zugrunde zu legen. Dagegen besteht kein einleuchtender Grund dafür, zusätzlich einen gleich hohen Prozentanteil von Nichtmehrfachkunden mit der Begründung der Umsatzprognose hinzuzuschlagen, diese seien potentielle Mehrfachkunden; dies führte zu einer Verfälsch...