Herstellungskosten von Milchkühen als Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage 1993/1994
Leitsatz
1. Das einkommensteuerliche Wahlrecht des Landwirts, zur Ermittlung der tatsächlichen Herstellungskosten des Viehbestandes
entweder eine Einzelbewertung aufgrund betriebsindividueller Wertermittlung vorzunehmen bzw. die Bewertung an die in entsprechenden
Musterbetrieben ermittelten Beträge anzulehnen oder auf die von der Finanzverwaltung vorgehaltenen Richtwerte zurückzugreifen,
gilt auch im Bereich des Investitionszulagenrechts.
2. Bei den Richtwerten der Finanzverwaltung handelt es sich um sachgerechte Standardherstellungskosten, denen bei der nach
§ 96 Abs. 1 FGO, § 162 AO vorzunehmenden Schätzung ein Höchstmaß an Wahrscheinlichkeit zukommt.
3. Zulagenrechtlich können Herstellungskosten für Milchkühe nicht dadurch ermittelt werden, dass die Richtwerte der Finanzverwaltung
(hier: BStBl I 1991, 768) um eine geschätzte Pauschale für Lohnkosten erhöht werden. Eine derartige
Vermischung von zwei Schätzungsmethoden ist unzulässig.
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