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Leistungen aus Einräumung von Nachverwertungsrechten an Fußballspielen
Umsätze eines Sportrechteverwerters, der vom Fußballbund das ausschließliche Recht, alle Meisterschaftsspiele der Bundesliga und der 2. Bundesliga im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zur Verwertung im In- und Ausland erworben hat, aus Lizenzverträgen über die Einräumung von Nachverwertungsrechten an weitere Fernsehsender unterliegen nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c oder b UStG, sondern dem Regelsteuersatz. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG entspricht durch seine umfassende Verweisung auf die Rechte nach dem UrhG nicht den Vorgaben der 6. EG-RL.