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Keine Eigenheimzulage für Ablösungszahlung
Durch das EigZulG soll die Anschaffung oder Herstellung eigenen Wohnraums zur Nutzung zu eigenen Wohnzwecken begünstigt werden. Die selbständige Begünstigung einer Ablösungszahlung einer Nacherbschaft widerspräche dem Sinn und Zweck der besagten Förderung, da in diesem Fall keine originäre entgeltliche Anschaffung vorliegt.