Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aufteilungsverbot bei gemischt veranlasster Auslandsreise?
Begleitet ein Steuerberater zusammen mit seiner in der Steuerberatungskanzlei angestellten Ehefrau einen befreundeten Mandanten und dessen Ehefrau auf eine Geschäftsreise nach Fernost, um ihn bei Verhandlungen mit Geschäftspartnern zu beraten, können die auf den Steuerberater entfallenden Reisekosten teilweise als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Aufteilung ist im Schätzungswege vorzunehmen.