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Aufwendungen zur Einführung von ERP-Software
BMF stellt Grundsätze zur Bilanzierung auf
Seit Jahren setzen sich Finanzverwaltung und Wirtschaft über die steuerrechtliche Beurteilung von betriebswirtschaftlichen Softwaresystemen auseinander. Das BMF hat jetzt zum ersten Mal umfassende Grundsätze zur Bilanzierung von ERP-Software – Softwaresysteme, die zur Optimierung von Geschäftsprozessen eingesetzt werden und aus dem betrieblichen Alltag nicht mehr wegzudenken sind – aufgestellt. Neben Aussagen zur Beurteilung von Herstellung und Anschaffung enthält das auch Hinweise zur Abschreibung und zur Abschreibungsdauer dieser Programme. Gegenüber der bisherigen Verwaltungsauffassung ergibt sich vor allem bezüglich der Nutzungsdauer eine gravierende Abweichung: Statt der bisher seitens der Betriebsprüfung zugrunde gelegten zehn bis zwölf Jahre wird nunmehr ein Zeitraum von fünf Jahren angenommen.
ERP-Softwaresystem: Aktivierungspflichtiges immaterielles Wirtschaftsgut
Das ERP-Softwaresystem (Enterprise Resource Planning Software) ist Standardsoftware und bei entgeltlichem Erwerb ein aktivierungspflichtiges immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, das grundsätzlich über fünf Jahre hinweg linear abzuschreiben ist. A...