Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerblicher Grundstückshandel
Keine Tarifbegünstigung bei Grundstücksveräußerung im Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe
Wird ein zum Umlaufvermögen gehörendes Grundstück unter Aufgabe der zunächst bestehenden Bebauungsabsicht im zeitlichen Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe veräußert, ist die Veräußerung nach der BFH-Entscheidung v. - VIII R 65/02 nicht tarifbegünstigt.
Der Streitfall
Die Klägerin – die A-KG – war alleinige Kommanditistin an der B-KG, deren Zweck hauptsächlich in der wirtschaftlichen und bautechnischen Grundstückserschließung und -entwicklung sowie der Baubetreuung und -durchführung aller Art bestand. Ferner war die A-KG ebenfalls zu 100 v. H. an der S-KG beteiligt. Die B-KG übertrug in der Zeit vom bis ihren gesamten Geschäftsbetrieb unter Buchwertfortführung an die S-KG (Schwesterpersonengesellschaft), mit Ausnahme der im Mai 1991 angeschafften zwei Grundstücke, die im Umlaufvermögen bilanziert wurden. Mit Wirkung v. veräußerte die Klägerin ihren Kommanditanteil an drei nicht zum Konzernverbund der A-Gruppe gehörende Erwerber. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass der Verkauf des Kommanditanteils an der B-KG zu einem laufenden Gewinn führte.
Sowohl Einspruch als auch Klage blieben erfolglos. Der BFH hat die Revision zurückgewiesen.