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Das deutsche Schiedsgerichtsverfahren
Vorteile und Grenzen einer außergerichtlichen Streitbeilegung
Bei einem Schiedsgerichtsverfahren trifft ein vorher durch die Parteien festgelegtes Schiedsgericht als einzige Instanz eine endgültige und vollstreckbare Entscheidung. Die rechtlichen Grundlagen hierfür bilden die §§ 1025–1066 ZPO. Die Schiedsgerichtsbarkeit ist fast so alt wie die Geschichte der zivilisierten Völker. Von ihrem Ausgang im klassischen Griechenland bis zur Zivilprozessordnung (ZPO) vom 30. 11. 1877 und zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit war es ein langer Weg.
I. Voraussetzungen der deutschen Schiedsgerichtsbarkeit
1. Schiedsvertrag
Um einen Streit vor ein Schiedsgericht zu bringen, müssen die an diesem Streit Beteiligten eine entsprechende Vereinbarung treffen. Ein Schiedsverfahren anstelle eines vor einem staatlichen Gericht geführten Verfahrens ist dann zulässig, wenn der Streitgegenstand dem Schiedsverfahren zugänglich ist (Schwab/Walter, a. a. O. S. 136). Dies ist z. B. dann nicht der Fall, wenn Streitgegenstand der Bestand der Ehe, gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen, kartellrechtliche Streitigkeiten oder Streitigkeiten über die Wohnraummiete ist. Die Schiedsvereinbarung gem. § 1029 ZPO bezieht alle Streitigkeiten zwischen natürlichen oder juristischen Personen in Bezug auf ein bestimmtes Rech...