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Gesellschaftsrecht; | eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassung wegen Finanzplan-Nutzung
Die fehlende bilanzielle Aktivierung einer obligatorischen Nutzungsüberlassung steht deren Umqualifizierung als Eigenkapitalersatz außerhalb des Konkurses der Gesellschaft nach den zu §§ 30, 31 GmbHG entwickelten Regeln nicht entgegen. Das gilt auch, soweit es nicht nur um die Zahlung des Nutzungsentgelts, sondern um die Bindung des Nutzungswerts selbst im Gesellschaftsvermögen geht. Obligatorische Nutzungsüberlassungen können, auch wenn die Gesellschaft im Zeitpunkt ihrer Gewährung nicht kredit- bzw. überlassungswürdig gewesen sein sollte, unter dem Gesichtspunkt der Finanzplan-Nutzungen dem materiellen Eigenkapital mit der Folge eines Abzugsverbots jedenfalls während der Finanzierungskrise der Gesellschaft zugeordnet werden. Dafür ist Voraussetzung, daß die Gesellschafter bei der gebotenen G...