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Umsatzsteuer | Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei langfristiger Vermietung
In dem geht es um die Auslegung des Art. 20 Abs. 3 der 6. EG-RL i. d. F. der RL 95/7/EG des Rates v. . Wenn ein Investitionsgut gegen Zahlung einer hohen Abstandszahlung für 999 Jahre an eine Person vermietet und das Resteigentumsrecht an diesem Gegenstand drei Tage später zu einem weitaus geringeren Preis an eine andere Person veräußert wird und wenn diese beiden Umsätze unlöslich miteinander verbunden sind und aus einem ersten, steuerfreien, und einem zweiten, besteuerten, Umsatz bestehen und wenn diese Umsätze aufgrund der Übertragung der Befugnis, über dieses Investitionsgut wie ein Eigentümer zu verfügen, Lieferungen i. S. des Art. 5 Abs. 1 der 6. EG-RL darstellen, dann ist der fragliche Gegenstand bis zum Ablauf des Berichtigungszeitraums so zu behandeln, als ob er für gewerbliche Tätigkeiten v...