Zur Auslegung der 6. EG-Richtlinie hinsichtlich der Übernahme von Verbindlichkeiten
Leitsatz
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist Art. 13 Teil B Buchstabe d Nr. 2 der Sechsten Richtlinie des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften
der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (77/388/EWG) hinsichtlich des Begriffs der "Übernahme von Verbindlichkeiten" dahingehend
auszulegen, dass hierunter nur Geldverbindlichkeiten zu subsumieren sind oder erfasst die Vorschrift auch die Übernahme von
anderen Verbindlichkeiten, z.B. von Dienstleistungsverpflichtungen?
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 360 Nr. 6 EFG 2006 S. 377 Nr. 5 KÖSDI 2006 S. 15046 Nr. 4 PAAAB-73454
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 01.12.2005 - II 268/03
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