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FG München Urteil v. - 9 K 1575/03 EFG 2006 S. 564 Nr. 8

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7, EStG § 7, EStG § 21

Erfolglose Planungskosten als sofort abzugsfähige Werbungskosten

Zeitpunkt des Abzugs erfolgloser Planungskosten

Leitsatz

Gab der Steuerpflichtige die Planung für ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung auf, weil das Vorhaben aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht genehmigt worden ist und plante und errichtete der Steuerpflichtige daraufhin ein Doppelhaus auf demselben Grundstück, sind die Planungskosten für das Einfamilienhaus nicht als Werbungskosten (vergebliche Planungskosten) bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 564 Nr. 8
KAAAB-73447

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FG München, Urteil v. 23.11.2005 - 9 K 1575/03

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