Schuldzinsenabzug für zuerst vermietetes und jetzt zu eigenen Wohnzwecken genutztes Anwesen
Leitsatz
Ein Abzug nachträglicher Werbungskosten in Form von Schuldzinsen aus Darlehen, die während der Vermietungszeit für Erhaltungsmaßnahmen
eingesetzt wurden, scheidet aus, wenn der Steuerpflichtige das Wohngebäude nach Aufgabe der Vermietung nunmehr für eigene
Wohnzwecke nutzt und damit die Fremdmittel in der Privatsphäre einsetzt (gegen , Ki).
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 176 Nr. 3 LAAAB-73438
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.10.2005 - 10 K 367/04
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