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Einkommensteuer; | Angemessenheitsprüfung der Gewinnverteilung zwischen anteils- und beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Wird die anteils- und beteiligungsidentische Schwester-PersGes einer Kommanditistin als typische stille Gesellschafterin an der KG beteiligt und werden die Interessen anderer KG-Gesellschafter durch eine ,,Gewinnverschiebung'' zwischen den Schwestergesellschaften nicht berührt, so mindert der Gewinnanteil der stillen Gesellschafterin nur in angemessener Höhe den Gewerbeertrag der KG. (2) Soweit der der stillen Gesellschafterin eingeräumte Gewinnanteil eine angemessene Höhe übersteigt, ist er der Kommanditistin zuzurechnen. Insoweit handelt es sich um eine verdeckte Entnahme der Gesellschafter aus der Kommanditistin verbunden mit einer verdeckten Einlage in deren Schwestergesellschaft. (3) Soweit ein angemesse...