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Änderungen der Einkommensteuer-Richtlinien 2005
Vergleichende Darstellung der neuen Gliederung
Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am dem Entwurf der EStR 2005 zugestimmt (BR-Drs. 713/05). Die Richtlinien und amtlichen Hinweise für die Finanzverwaltung sind neu nummeriert worden und orientieren sich jetzt an der Paragraphenfolge des EStG. Inhaltlich ergeben sich gegenüber den EStR 2003 nur wenige Änderungen. Der Beitrag stellt die wichtigsten, die Unternehmensbesteuerung berührenden Neuerungen vor. Die alte und die neue Gliederung werden zur Arbeitserleichterung auszugsweise vergleichend gegenübergestellt.
I. Einführung
Die Änderungen des EStG seit der Veröffentlichung der EStR 2003 berühren nur in einem verhältnismäßig geringen Umfang die für die Besteuerung von Unternehmen bedeutsamen Vorschriften, so dass sich in den EStR 2005 auch nur wenige Änderungen ergeben. Die im Laufe der Jahre unübersichtlich gewordene Nummerierung der Richtlinien wurde überarbeitet und wird zur Arbeitserleichterung der alten Gliederung in den EStR 2003 vergleichend gegenübergestellt.
II. Änderungen der EStR 2005
1. R 4.2 Betriebsvermögen (R 13 EStR 2003)
Die ergänzte Fassung der bisherigen R 13 EStR berücksichtigt die durch die Rechtsprechung des BFH eröffnete Möglichkeit, auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gewillkü...BStBl 2004 I S. 1064