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Steuer- und gesellschaftsrechtliche Grundsätze im Zusammenhang mit der Reorganisation einer Unternehmensgruppe in Japan
Im folgenden Artikel werden die steuer- und gesellschaftsrechtlichen Grundsätze im Zusammenhang mit der Reorganisation einer Unternehmensgruppe in Japan anhand folgender Beispiele dargestellt:
I.: Verschmelzung einer japanischen Tochtergesellschaft auf die japanische Muttergesellschaft (up-stream merger)
II.: Verschmelzung von japanischen Schwestergesellschaften einer japanischen Muttergesellschaft aufeinander (side-stream merger)
III.: Veräußerung von Unternehmensteilen (asset deal)
Im abschließenden Teil IV. des Beitrags wird ein Ausblick auf das neue japanische Unternehmensrecht (kaisha ho – Law No. 86) gegeben. Dieses wurde bereits im Juli 2005 verkündet. Mit einem Inkrafttreten der wesentlichen Teile des neuen Unternehmensrechts ist aber voraussichtlich erst im April/Mai 2006 zu rechnen.
I. Verschmelzung einer Tochtergesellschaft auf die japanische Muttergesellschaft (up-stream merger)
Im Folgenden wird die Verschmelzung einer 100 %igen japanischen Tochtergesellschaft (in Form einer Aktiengesellschaft nach japanischem Recht, kabushiki kaisha – KK) auf ihre japanische Muttergesellschaft dargestellt.
1. Allgemeine gesellschaftsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Verschmelzungen
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