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Unentgeltliche Grundstücksübertragung ohne Erschließungsanlagen auf Gebietskörperschaften
Nach Rücksprache mit dem Finanzministerium NRW wird entgegen der Pressemitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW v. an der bisherigen Rechtsauffassung zur Behandlung der unentgeltlichen Übertragung von Grundstücken mit bzw. ohne Erschließungsanlagen auf Gebietskörperschaften festgehalten. Der (GrESt-Kartei NRW, § 9 Karte 12) kann nur dann Anwendung finden, wenn Grundstücke mit Erschließungsanlagen unentgeltlich auf Gebietskörperschaften übertragen werden. Erfolgt hingegen die unentgeltliche Übertragung von Grundstücken ohne Erschließungsanlagen auf Gebietskörperschaften, ist nicht von einem Wert von 0,- € auszugehen, da eine Bewertung dieser Grundstücke mit 0,- € nicht sachgerecht wäre. Als Bemessungsgrundlage ist in diesen Fäl...