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Veräußerung eines vermieteten Grundstücks als Geschäftsveräußerung im Ganzen
Die Veräußerung eines vermieteten und mit einem Café bebauten Grundstücks zusammen mit dem dazugehörigen Mietvertrag stellt eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen dar, da alle wesentlichen materiellen Grundlagen des Unternehmens veräußert wurden. Dabei spielt keine Rolle, ob es sich bei der Veräußerin um eine Gesellschaft handelte, die die gewerbliche Vermietung des erworbenen und bebauten Grundstücks betreiben wollte, ob es sich um ein Bauträger-Unternehmen handelte, das ein erworbenes Grundstück nach dessen Bebauung an einen Abnehmer veräußern wollte oder ob zwischenzeitlich eine Änderung des Gesellschaftszwecks von Ersterem zu Zweitem stattgefunden hat. Erkennt der Leistende und Rechnungsaussteller zunächst nicht, dass die Leistung wegen einer Geschäftsveräußerung im...