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Kein Halbeinkünfteverfahren auf in 2001 entstandenen Auflösungsverlust
Im Falle der Liquidation einer Kapitalgesellschaft ist der Abwicklungszeitraum als Wirtschaftsjahr i. S. der Übergangsregelung zur erstmaligen Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf Auflösungsgewinne bzw. -verluste anzusehen. Findet das KStG i. d. F. des StSenkG erstmals in diesem Abwicklungszeitraum Anwendung auf die Besteuerung der Kapitalgesellschaft, so ist der Liquidationsverlust eines wesentlich beteiligten Anteilseigners in voller Höhe steuerlich abzugsfähig.