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Zusage einer Nur-Pension ohne Barlohnumwandlung als Überversorgung
Erteilt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine so genannte Nur-Pensionszusage, ohne dass dem eine Umwandlung anderweitig vereinbarten Barlohns zugrunde liegt, zieht die Zusage der Versorgungsanwartschaft eine so genannte Überversorgung nach sich (Anschluss an Senatsurteil v. - I R 147/93, BStBl 1996 II S. 204).