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Gerichtlich erstrittene Nachzahlung für langjährige Arbeitnehmertätigkeit
Haben der Sohn und seine Frau als Arbeitnehmer 23 Jahre im landwirtschaftlichen Betrieb des Vaters gearbeitet und im Hinblick auf die später zu erwartende Hofübernahme als Arbeitslohn lediglich ein Taschengeld und Naturalleistungen erhalten, so ist die Nachzahlung, die die Kläger in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren gegen den Vater nach dem Scheitern der Hofübernahme als angemessene Vergütung für Dienstleistungen nach § 612 BGB erstritten haben, steuerpflichtiger Arbeitslohn und als tarifbegünstigte Entschädigung zu besteuern. Dass das Arbeitsverhältnis in den 23 Jahren dem Fremdvergleich nicht Stand gehalten hat, ist insoweit unbeachtlich; die Nachzahlung kann auch nicht als nichtsteuerbare Ausgleichszahlung im Vermögensbereich für die entgangene Vermögensübertragung (Hofübergabe) gewertet werd...