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Steuerliche Fragen im Zusammenhang mit Nettolohnvereinbarungen
Bei Bestehen einer Nettolohnvereinbarung ist grundsätzlich bei der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer auf die Einkommensteuerschuld ohne Rücksicht darauf anzurechnen, ob der Arbeitgeber die Lohnsteuer tatsächlich an das Finanzamt abgeführt hat. Hierauf und auf weitere Einzelfragen bei Nettolohnvereinbarungen geht die OFD Düsseldorf näher ein.