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Amtshilfe Bundesrepublik Deutschland und Republik Litauen
Das BMF hat die mit der Republik Litauen getroffene Absprache v. zum Auskunftsaustausch für Besteuerungszwecke veröffentlicht. Die Absprache gilt als Vereinbarung i. S. des § 2 Abs. 3 EG-Amtshilfe-Gesetz, die einen automatischen Auskunftsaustausch zwischen den zuständigen Behörden ermöglicht.