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Mitunternehmerstellung trotz fehlender Kenntnis über Geschäftstätigkeit der Gesellschaft
Gelangt eine GmbH nicht mit den nach dem ursprünglichen Gesellschaftsvertrag beteiligten Gesellschaftern, sondern aufgrund eines später unter Beteiligung anderer Gesellschafter geschlossenen eigenständigen Gesellschaftsvertrags unter derselben Firma zur Eintragung, liegt wegen der fehlenden Identität mit der schließlich entstandenen Kapitalgesellschaft jedenfalls bis zum Abschluss des zweiten Gesellschaftsvertrags eine unechte Vorgesellschaft zwischen den nach dem ersten Gesellschaftsvertrag beteiligten Gesellschaftern vor. Für das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft kommt es nicht darauf an, ob jeder Gesellschafter aktiv tätig geworden ist und positive Kenntnis von den geschäftlichen Aktivitäten gehabt hat, wenn der nach außen für die unechte Vorgesellschaft in Erscheinung getretene Gese...