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Bewertung von Pensionsrückstellungen
Bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen sind u. a. die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik anzuwenden (§ 6a Abs. 3 Satz 3 EStG). Sofern in diesem Zusammenhang bislang die „Richttafeln 1998” von Prof. Klaus Heubeck verwendet wurden, ist zu beachten, dass diese Anfang Juli 2005 durch die „Richttafeln 2005 G” ersetzt wurden. Das (BStBl 1999 I S. 436) nimmt zum Übergang auf neue oder geänderte biometrische Rechnungsgrundlagen bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen Stellung. Zu den Auswirkungen, die sich unter Berücksichtigung der in diesem Schreiben dargelegten Grundsätze für die Anwendung der neuen Richttafeln 2005 G in der steuerlichen Gewinnermittlung ergeben, nimmt das BMF nun Stellung.