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Berücksichtigung von Renten aus gesetzlicher Rentenversicherung bei Bewertung von Pensionsverpflichtungen
Das BMF hat die Änderungen des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung durch das Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung v. (BGBl 2004 I S. 1791 ff.) bei der Anrechnung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen berücksichtigt und das bisher zugelassene Näherungsverfahren angepasst. Das Verfahren gilt sinngemäß auch bei der Ermittlung der als Betriebsausgaben abzugsfähigen Zuwendungen an Unterstützungskassen.