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Grenzüberschreitende Verlustnutzung
Das EuGH-Urteil in der Rechtssache Marks & Spencer
Am hat der EuGH sein mit Spannung erwartetes Urteil in der Rechtssache Marks & Spencer gefällt. Zu den vom deutschen Fiskus mit Sorge erwarteten Steuerausfällen wird es nicht führen. Allerdings eröffnet es auch für deutsche Unternehmen die Möglichkeit grenzüberschreitender Verlustnutzungen.
Die Rechtssache Marks & Spencer
Hintergrund des Verfahrens ist der im britischen Steuerrecht geregelte Konzernabzug. Dieser ermöglicht es, steuerliche Verluste innerhalb eines Konzerns von einer verlustbringenden Gesellschaft auf andere, profitable Gesellschaften zu übertragen.
Das britische Steuerrecht knüpft die Möglichkeit der Verlustübertragung an die unbeschränkte Steuerpflicht der betroffenen Gesellschaften in Großbritannien. Dennoch beantragte die Marks & Spencer plc. den Konzernabzug für Verluste, die ihre belgischen, deutschen und französischen Enkelgesellschaften, erlitten hatten. Inzwischen hat Marks & Spencer die französische Enkelgesellschaft veräußert. Die beiden anderen Enkelgesellschaften haben ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt.
EuGH kippt pauschales Verlustverrechunungsverbot
Nach Auffassung des EuGH steht die Beschränkung des Konzernabzugs auf...