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Änderungen bei den steuerfreien Einnahmen zum 1. 1. 2006
1. Wegfall der Steuerfreiheit für Entlassungsentschädigungen (§ 3 Nr. 9 EStG)
Nach dem Entwurf eines Gesetzes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom (BT-Drucks. 16/105) soll die Steuerbefreiung für Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses (§ 3 Nr. 9 EStG) aufgehoben werden. Die ermäßigte Besteuerung der steuerpflichtigen Abfindungen als außerordentliche Einkünfte nach der sog. Fünftelungsregelung (§ 24 Nr. 1 i. V. mit § 34 EStG) bleibt – bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – hingegen erhalten. Auch in der Sozialversicherung soll sich nach den derzeitigen Planungen nichts ändern. Entlassungsabfindungen bleiben also in der Sozialversicherung zunächst weiterhin beitragsfrei.
Bisher können Entlassungsabfindungen an Arbeitnehmer in Höhe von
grundsätzlich 7 200 €,
9 000 € bei vollendetem 50. Lebensjahr und mindestens 15 Dienstjahren im Zeitpunkt der Auflösung des Dienstverhältnisses und
11 000 € bei vollendetem 55. Lebensjahr und mindestens 20 Dienstjahren im Zeitpunkt der Auflösung des Dienstverhältnisses
steuer- und beitragsfrei geleistet werden.
Die...