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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung für Honorare der freien Mitarbeiter von Volkshochschulen
Mit Beschluss v. - V R 75/03 NWB VAAAB-73118 hat der V. Senat des BFH dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist ein von einem Privatlehrer erteilter Schul- und Hochschulunterricht nur dann nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der 6. EG-RL von der Steuer zu befreien, wenn der Privatlehrer seine Unterrichtsleistung direkt an die Schüler/Hochschüler als Leistungsempfänger erbringt – also von diesen bezahlt wird – oder reicht es aus, dass der Privatlehrer seine Unterrichtsleistung an eine Schule oder Hochschule als Leistungsempfänger erbringt? – Anmerkung: Einmal mehr geht es im Vorlagefall um die unmittelbare Anwendung einer gemeinschaftsrechtlichen Steuerbefreiung (hier: für Schul- und Hochschulunterricht nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i oder j der 6. EG-RL) in einem Fall, in dem Steuerbefreiungen im UStG nicht greifen. Der Kläger erteilt al...