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BGH 29.02.1996 VII ZR 90/94

Architektenrecht; | Beantragung öffentlicher Fördermittel (§ 15 HOAI)

Es kann zu den Aufgaben eines Architekten gehören, für den Bauherrn öffentliche Fördermittel zu beantragen. Die Nichteinhaltung einer derartigen Zusage kann Schadensersatzansprüche des Bauherrn auslösen ().

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