Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erwerb sämtlicher Anteile an einer Personengesellschaft
Erwirbt eine Person gleichzeitig sämtliche Anteile an einer Personengesellschaft, ist der Vorgang als Anschaffung der Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens zu beurteilen. Der Begriff der Anschaffungskosten i. S. des FördG deckt sich mit dem Anschaffungskostenbegriff i. S. des § 255 Abs. 1 HGB. Er ist damit identisch mit dem einkommensteuerrechtlich für alle Einkunftsarten geltenden Begriff der Anschaffungskosten, der sich ebenfalls auf § 255 Abs. 1 HGB stützt.