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Verfassungsmäßigkeit von § 22 Nr. 3 EStG
Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung ergeben sich ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 22 Nr. 3 EStG, da die Durchsetzung der Norm bei Gewinnen aus Optionsgeschäften in den vorliegend streitigen Veranlagungszeiträumen 1994 und 1996 wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt war und daher durch die Finanzbehörden tatsächlich nicht gleichmäßig vollzogen wurde. Es erscheint zumindest zweifelhaft, dass das Bundesverfassungsgericht, bei dem zu dieser Rechtsfrage zwei Normenkontrollverfahren anhängig sind (Az. 2 BvL 8/05 und 2 BvL 12/05), für den Fall, dass es die Verfassungswidrigkeit von § 22 Nr. 3 EStG feststellt, von einer Nichtigkeitserklärung für die Vergangenheit absehen und dem Gesetzgeber stattdessen eine Übergangsfrist für die Schaffung einer verfassungsge...BStBl 2004 II S. 995