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Auskunftsersuchen im Hinblick auf mögliche Schwarzarbeit
Ein den gesamten Geschäfts- und Zahlungsverkehr mit vier namentlich benannten, an einer bestimmten Baustelle tätigen Subunternehmern betreffendes, auf § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO gestütztes Auskunftsersuchen der Steuerfahndung an einen Bauunternehmer ist rechtswidrig, wenn es ohne konkrete Anhaltspunkte nur auf die allgemeine Erfahrung gestützt ist, dass es in der Baubranche im Bereich des Einsatzes von Subunternehmern häufig zu steuerlichen Unregelmäßigkeiten komme.