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Öffentlicher Dienst | Tarifliches Sterbegeld bei Tod eines Altersteilzeitarbeitnehmers
Der Anspruch der Hinterbliebenen auf Sterbegeld nach § 41 BAT-O richtet sich bei Angestellten in Altersteilzeit nach den Teilzeitbezügen, und zwar unabhängig davon, ob der Tod des im Blockmodell der Altersteilzeit beschäftigten Angestellten in der Arbeitsphase oder in der Freistellungsphase eingetreten ist. Dem abschließenden Charakter des § 9 Abs. 3 TV ATZ widerspreche es, wenn der Erbe des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers Sterbegeld auf der Basis der Vergütung eines Vollzeitbeschäftigten erhielte ().