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Einkommensteuer | Anwendung des Investmentsteuergesetzes
In Abweichung von Rn. 118 des Einführungsschreibens zum Investmentsteuergesetz (, BStBl 2005 I S. 728) gilt nach der Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern v. - S 1980 - 2 St31/St32/St33 NWB IAAAB-72373 für Dach- und Single-Hedgefonds eine Ausnahme bis zum hinsichtlich der Pflicht zur Ermittlung und Bekanntmachung des Zwischengewinns.