Besteuerung des Hotel- und Gaststättengewerbes
4. Aufl. 2005
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Abschnitt D: Mindestanforderungen an die Ordnungsmäßigkeit von Buchführungen und Aufzeichnungen; Verprobungsmethoden; Schätzungsberechtigung; Nachkalkulation im Gaststättengewerbe; Vermögenszuwachsrechnungen (Geldverkehrsrechnungen)
1. Mindestanforderungen an die Ordnungsmäßigkeit von Buchführungen und Aufzeichnungen
Literatur: Ohlf, Buchführung im Ausland? Ort der Buchführung, StBp 1996, 328; Thesling, Mängel der Buchführung und ihre Rechtsfolgen, StBp 1996, 141; Zipf, Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme, DStR 1996, 1259; Paa, Rechtsfolgen verspäteter Aufstellung von Jahresabschlüssen, Inf. 1998, 277; Langenbeck, Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, ; v. Bornhaupt, Rechtsentwicklung zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung 2001 und 2002, ; Zöller, Ordnungsmäßigkeit der Belege, HBP Kza. 2420.
Verwaltungsanweisungen: R 29 EStR; Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS), BStBl I 738.
a) Ordnungsprinzipien für Buchführungen
2397 Grundvoraussetzung ist, dass Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, die nach den Gesetzen bestehen, auch tatsächlich erfüllt werden.
2398 Ein besonderes Buchführungssystem bzw. -verfahre...