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Arbeitsförderung; | Arbeitslosengeld nach Erziehungsgeldbezug
Zur Erfüllung der für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld gesetzlich vorgeschriebenen Anwartschaftszeit dienen auch Zeiten, in denen eine Arbeitslose - im Anschluß an den Bezug von Mutterschaftsgeld - Erziehungsgeld bezogen oder nur wegen der Berücksichtigung von Einkommen nicht bezogen hat (§ 100 Abs. 1, § 104 i. V. mit § 107 Satz 1 Nr. 5 Buchst. c AFG). Voraussetzung ist, daß durch die Betreuung und Erziehung des Kindes eine beitragspflichtige Beschäftigung oder der Bezug einer AFG-Lohnersatzleistung (z. B. Arbeitslosengeld) unterbrochen worden ist. Eine solche Unterbrechung dauert auch während einer Zeit an, für die das Arbeitsamt der jungen Mutter zusätzlich zum Erziehungsgeld - der Regelung des § 2 Abs. 4 BErzGG entsprechend - Arbeitslosenhilfe gezahlt hat. Insoweit sind für die Erfül...