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BSG 23.04.1996 1 RK 19/95

Krankenversicherung; | Krankengeld trotz Rentenbezug von berufsständischem Versorgungswerk

Eine Krankenkasse muß einem Versicherten auch dann Krankengeld zahlen, wenn dieser bereits wegen Berufsunfähigkeit eine Rente von einem berufsständischen Versorgungswerk bezieht. Das Sozialgesetzbuch schreibt eindeutig vor, daß eine Anrechnung nur bei Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und bei Beamtenpensionen erfolgen darf. Auf Leistungen eines Versorgungswerks sind die Anrechnungsvorschriften weder direkt noch indirekt anzuwenden ().

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