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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 9 K 47/05

Gesetze: GKG § 52 Abs. 1, GKG § 42 Abs. 1

Streitwert in Kindergeldsachen

Leitsatz

Als Streitwert in Kindergeldsachen ist grundsätzlich der für die ersten zwölf Monaten nach Einreichung der Klage geforderte Betrag anzusetzen.

Fundstelle(n):
OAAAB-72238

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 08.07.2005 - 9 K 47/05

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