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FG München Urteil v. - 14 K 519/04 EFG 2005 S. 1735 Nr. 21

Tarifierung von „Vitamin Premix H 30148”

Leitsatz

Das aus vier Komponenten, nämlich zu 42,2 GHT Natriumascorbat (christallin), 27 GHT „beta-Carotene 10% CWS”, 18,6 GHT Vitamin E 50 % cws/s sowie 12,2 GHT Kartoffel-Maltodextrin bestehende „Vitamin Premix H 30148” ist nicht als „Vitaminmischung” in die Pos. 2936 des Harmonisierten Systems (HS) einzureihen, sondern unter Codenummer 2106 9098 45 7006 der Zollnomenklatur.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1735 Nr. 21
YAAAB-72213

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FG München, Urteil v. 18.11.2004 - 14 K 519/04

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