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FG München Urteil v. - 14 K 519/04 EFG 2005 S. 1735 Nr. 21

Tarifierung von „Vitamin Premix H 30148”

Leitsatz

Das aus vier Komponenten, nämlich zu 42,2 GHT Natriumascorbat (christallin), 27 GHT „beta-Carotene 10% CWS”, 18,6 GHT Vitamin E 50 % cws/s sowie 12,2 GHT Kartoffel-Maltodextrin bestehende „Vitamin Premix H 30148” ist nicht als „Vitaminmischung” in die Pos. 2936 des Harmonisierten Systems (HS) einzureihen, sondern unter Codenummer 2106 9098 45 7006 der Zollnomenklatur.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1735 Nr. 21
YAAAB-72213

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FG München, Urteil v. 18.11.2004 - 14 K 519/04

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