Voraussetzungen der Sonderabschreibung nach dem Fördergebietsgesetz: Abgrenzung zwischen Modernisierungsaufwand und Neuherstellung;
Sanierung und Umbau eines Baudenkmals
Leitsatz
Für die Abgrenzung des Modernisierungsaufwands von der Herstellung eines neuen oder anderen Wirtschaftsguts im Anwendungsbereich
des FördG sind die Rechtsprechungsgrundsätze des BFH zum Begriff der Herstellung eines neuen oder anderen Wirtschaftsguts
im Zusammenhang mit den Bestimmungen der §§7 Abs. 5, 10e EStG heranzuziehen.
Umfangreiche Sanierungs- und Umbauarbeiten an einem denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus, die eine Verdoppelung der bisherigen
Wohnungsanzahl und die Schaffung zusätzlichen Wohnraums im Dachgeschoss beinhalten, rechtfertigen daher im Anwendungsbereich
des FördG nicht die Annahme der Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts, wenn die neu eingefügten Teile dem Gesamtgebäude
nicht i.S. die Altteile überwiegender Substanzänderungen das bautechnische Gepräge geben und das Gebäude in seiner Art, seinem
Charakter und seiner Außenansicht unverändert bleibt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 1295 Nr. 20 EFG 2006 S. 330 Nr. 5 KÖSDI 2006 S. 15043 Nr. 4 PAAAB-72203
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.08.2005 - 13 K 5676/01 F
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