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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 4866/03 EFG 2006 S. 635 Nr. 9

Gesetze: EStG § 7g Abs. 7 Satz 2 Nr. 1

Existenzgründereigenschaft eines Kommanditisten einer Publikumsgesellschaft

Leitsatz

1. Erzielt ein Steuerpflichtiger vor der Betriebseröffnung als Gesellschafter einer Publikumsgesellschaft einheitlich und gesondert festgestellte Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG, ist er nicht als Existenzgründer im Sinne des § 7g Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 EStG anzusehen, auch wenn sich seine Mitunternehmerinitiative als gering darstellt.

2. Auch geringe Gewinneinkünfte vor der Existenzgründung - selbst wenn sie aus einer Nebentätigkeit stammen - schließen die Existenzgründereigenschaft i.S. des § 7g Abs. 7 EStG aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 635 Nr. 9
KÖSDI 2006 S. 15115 Nr. 6
StuB-Bilanzreport Nr. 14/2006 S. 556
UAAAB-72194

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 05.07.2005 - 11 K 4866/03

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