Existenzgründereigenschaft eines Kommanditisten einer Publikumsgesellschaft
Leitsatz
1. Erzielt ein Steuerpflichtiger vor der Betriebseröffnung als Gesellschafter einer Publikumsgesellschaft einheitlich und
gesondert festgestellte Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG, ist er nicht als
Existenzgründer im Sinne des § 7g Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 EStG anzusehen, auch wenn sich seine Mitunternehmerinitiative als gering
darstellt.
2. Auch geringe Gewinneinkünfte vor der Existenzgründung - selbst wenn sie aus einer Nebentätigkeit stammen - schließen die
Existenzgründereigenschaft i.S. des § 7g Abs. 7 EStG aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 635 Nr. 9 KÖSDI 2006 S. 15115 Nr. 6 StuB-Bilanzreport Nr. 14/2006 S. 556 UAAAB-72194
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 05.07.2005 - 11 K 4866/03
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