Verwertung eines Patentes als gewerbliche Einkünfte
Leitsatz
1. Einnahmen aus der Verwertung einer eigenen Erfindung können Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb oder
aus anderen Einkunftsquellen sein, sofern nicht ausnahmsweise eine sog. dem Privatvermögen zugehörige „Zufallserfindung” vorliegt.
2. Berühren Erfindungen die gewerbliche Tätigkeit des Erfinders, so gilt für die Zuordnung der Einkünfte der Grundsatz, dass
die Einkünfte nach Möglichkeit getrennt (also als gewerbliche und als freiberufliche) zu erfassen sind, es sei denn, dass
die Tätigkeiten sich gegenseitig bedingen und derart miteinander verflochten sind, dass der gesamte Betrieb nach der Verkehrsauffassung
als einheitlicher Betrieb anzusehen ist.
3. Für die Zuordnung der Einkünfte kommt es darauf an, wie sich das Gesamtbild der gemischten Tätigkeit im Geschäftsverkehr
darstellt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): KAAAB-72193
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 13.06.2005 - 11 K 2907/02
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