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Einkommensteuer; | Ermittlung des Nutzungswerts von Ferienwohnungen (§§ 21 Abs. 2 Satz 1, 21a EStG)
Der Nutzungswert einer Ferienwohnung ist für die Zeit, in der sie dem Stpfl. zur Selbstnutzung zur Verfügung steht, nach § 21a EStG zu ermitteln (). Auch bei Einschaltung eines Vermittlers, der die Wohnung für den Stpfl. vermieten soll, steht sie diesem zur Selbstnutzung zur Verfügung, solange er in der Lage bleibt, die Zeiträume der Vermietung und der Selbstnutzung zu bestimmen. - Anmerkung: Die Leerstandszeiten sind aber dem Zeitraum der Vermietung zuzurechnen, wenn eine Eigennutzung vertraglich ausgeschlossen ist (ausführlich zur Abgrenzung der Eigen- und Fremdnutzung vgl. ,BStBl I 285). Diese Grundsätze können auch auf die Fälle übertragen werden, in denen das selbstgenutzte Wohneigentum nach § 10e EStG bzw. nach dem EigZulG gefördert wird. Da beide Sub...