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IWB 23/2005 S. 995

Litauen | Einheitssatz der Einkommensteuer für natürliche Personen

In Litauen hat das Parlament die Einführung eines einheitlichen Einkommensteuersatzes beschlossen. Danach tritt mit Wirkung ab anstelle von zwei Steuersätzen (33 und 15 %) ein einheitlicher Einkommensteuersatz (flat tax) von 27 % und ab von 24 % in Kraft (siehe Staatsmitteilungen der Republik Litauen, Nr. 76/2005, Pos. 2743).

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