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IWB 23/2005 S. 995

Frankreich | geplante Steueränderungen für 2006

Am hat der Ministerrat dem Entwurf eines Finanzgesetzes für 2006 zugestimmt, das u. a. die folgenden Maßnahmen vorsieht: Einkommensteuer: Für 2005 gilt die Steuertabelle von 2004, bei Anhebung jeder Tabellenstufe um 1,8 %. Ab 2006 soll sich die Tabelle grundlegend ändern: Statt sieben soll es nur noch fünf Stufen geben. Außerdem soll der 20 %ige Abschlag auf Löhne, Gehälter und Pensionen in die Steuertabelle eingearbeitet werden. Die Obergrenzen des Familiensplitting-Effekts sollen ebenfalls um 1,8 % angehoben werden. Für bestimmte Steuervorteile, die kumulativ wirken können, soll eine gemeinsame Obergrenze von 8 000 € zuzüglich 750 € pro Kind sowie 5 000 € bei Zugehörigkeit einer behinderten Person zum Haushalt eingeführt werden. Betroffen sind Steuervorteile, die s...

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